Rechtsprechung
   VG Cottbus, 16.12.2021 - 3 L 298/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,54163
VG Cottbus, 16.12.2021 - 3 L 298/21 (https://dejure.org/2021,54163)
VG Cottbus, Entscheidung vom 16.12.2021 - 3 L 298/21 (https://dejure.org/2021,54163)
VG Cottbus, Entscheidung vom 16. Dezember 2021 - 3 L 298/21 (https://dejure.org/2021,54163)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,54163) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • VG Cottbus, 12.09.2019 - 3 K 1477/14

    Antrag auf bauaufsichtliches Einschreiten gegen eines formell rechtswidriges

    Auszug aus VG Cottbus, 16.12.2021 - 3 L 298/21
    Insoweit führt der Antragsgegner an, ihm sei mit Urteil der Kammer vom 12. September 2019 (Az.: 3 K 1477/14) aufgegeben worden, gegen die Errichtung und Änderung am Wirtschaftsgebäude der hiesigen Antragstellerin einzuschreiten und den Abriss zu verfügen.

    Insoweit wird vollumfänglich auf die Ausführungen im Urteil der Kammer vom 12. September 2019 (- 3 K 1477/14 - juris Rn. 23) verwiesen, die im für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage maßgeblichen Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheids gleichermaßen gelten.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.11.1996 - 8 A 13546/95
    Auszug aus VG Cottbus, 16.12.2021 - 3 L 298/21
    Allerdings ist hierzu ein konkreter Gegenvorschlag des Pflichtigen - gegebenenfalls unter Einreichung von Bauvorlagen - erforderlich (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. August 1996 - 4 B 117.96 - juris Rn. 6), wobei die angebotene Alternativmaßnahme sowohl in qualitativer als auch in zeitlicher Hinsicht ebenso geeignet zur Gefahrenabwehr sein muss wie die behördlich angeordnete Maßnahme (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20. November 1996 - 8 A 13546/95 - juris Rn. 34).

    Sie dürfte allenfalls nur die Rechtmäßigkeit der Vollstreckung betreffen (so OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20. November 1996 - 8 A 13546/95 - juris Rn. 34 m.w.N. aus der Literatur) oder auch diese unberührt lassen, solange der Vollstreckungsschuldner nicht nach § 51 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) eine Aufhebung des Vollstreckungstitels durchgesetzt hat (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16. Mai 2012 - OVG 2 S 4.12 - juris Rn. 3).

  • BVerwG, 30.08.1996 - 4 B 117.96

    Bauplanungsrecht - Bauen im Außenbereich, Privilegierung einer Jagdhütte

    Auszug aus VG Cottbus, 16.12.2021 - 3 L 298/21
    Allerdings ist hierzu ein konkreter Gegenvorschlag des Pflichtigen - gegebenenfalls unter Einreichung von Bauvorlagen - erforderlich (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. August 1996 - 4 B 117.96 - juris Rn. 6), wobei die angebotene Alternativmaßnahme sowohl in qualitativer als auch in zeitlicher Hinsicht ebenso geeignet zur Gefahrenabwehr sein muss wie die behördlich angeordnete Maßnahme (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20. November 1996 - 8 A 13546/95 - juris Rn. 34).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.12.2012 - 2 S 97.11

    Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes auf Beseitigungsanordnungen

    Auszug aus VG Cottbus, 16.12.2021 - 3 L 298/21
    Ohnehin kann und darf diese nicht den Dispositionen des Eigentümers darüber vorgreifen, auf welche Weise er rechtmäßige Zustände herstellen will (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. Dezember 2012 - OVG 2 S 97.11 - juris Rn. 12; vgl. auch OVG Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26. Januar 2015 - 7 A 1070/14 - juris Rn. 4).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.1996 - 10 A 1464/92
    Auszug aus VG Cottbus, 16.12.2021 - 3 L 298/21
    Es besagt nur, dass der Antragsgegner aus den dargelegten rechtlichen Gründen gehindert ist, hierfür von sich aus ein anderes Mittel zu wählen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22. Januar 1996 - 10 A 1464/92 - juris Rn. 38).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.07.2018 - 10 S 67.17

    Anforderungen an eine Verwirkung des Rechts auf bauordnungsrechtliches

    Auszug aus VG Cottbus, 16.12.2021 - 3 L 298/21
    Auf die Richtigkeit der Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehung kommt es nicht an (OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 28. Juni 2018 - 10 S 37.18 - juris Rn. 6, und vom 19. Juli 2018 - 10 S 67.17 - juris Rn. 5).
  • FG Hessen, 03.03.2022 - 3 K 673/21

    Festsetzung von Kindergeld für ein volljähriges Kind durch Begründen eines

    Auszug aus VG Cottbus, 16.12.2021 - 3 L 298/21
    Angelehnt an den Streitwertkatalog für die Verwaltungsgerichtsbarkeit (Ziff. 9.5) werden der Zeitwert der Doppelgarage plus die Kosten für den Abriss (vgl. die Angaben mit Schriftsatz vom 3. August 2021 im Verfahren 3 K 673/21) zugrunde gelegt.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.06.2018 - 10 S 37.18

    Erlass einer unverhältnismäßigen Nutzungsuntersagung

    Auszug aus VG Cottbus, 16.12.2021 - 3 L 298/21
    Auf die Richtigkeit der Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehung kommt es nicht an (OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 28. Juni 2018 - 10 S 37.18 - juris Rn. 6, und vom 19. Juli 2018 - 10 S 67.17 - juris Rn. 5).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2015 - 7 A 1070/14

    Verpflichtung eines Bauhern auf Rückbau einer baulichen Anlage

    Auszug aus VG Cottbus, 16.12.2021 - 3 L 298/21
    Ohnehin kann und darf diese nicht den Dispositionen des Eigentümers darüber vorgreifen, auf welche Weise er rechtmäßige Zustände herstellen will (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. Dezember 2012 - OVG 2 S 97.11 - juris Rn. 12; vgl. auch OVG Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26. Januar 2015 - 7 A 1070/14 - juris Rn. 4).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.05.2012 - 2 S 4.12

    Beschwerde; vorläufiger Rechtsschutz; Anordnung der aufschiebenden Wirkung;

    Auszug aus VG Cottbus, 16.12.2021 - 3 L 298/21
    Sie dürfte allenfalls nur die Rechtmäßigkeit der Vollstreckung betreffen (so OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20. November 1996 - 8 A 13546/95 - juris Rn. 34 m.w.N. aus der Literatur) oder auch diese unberührt lassen, solange der Vollstreckungsschuldner nicht nach § 51 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) eine Aufhebung des Vollstreckungstitels durchgesetzt hat (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16. Mai 2012 - OVG 2 S 4.12 - juris Rn. 3).
  • VG Koblenz, 30.08.2021 - 3 K 297/21

    Corona-Betriebsbeschränkungen im Einzelhandel waren zulässig

    Die erkennende Kammer lehnte den Antrag mit Beschluss vom 8. April 2021 - 3 L 298/21.KO - ab.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht